Industrie

Compliance und Genehmigungsverfahren

Wir helfen bei Genehmigungsverfahren und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Auflagen

Die Sachverständigen der Envi Experts prüfen Ihre Anlage auf Genehmigungskonformität. Wir helfen Ihnen, Ihre Auflagen im Blick zu behalten und behördliche Nachforderungen abzuwenden.

Sinn und Zweck der Genehmigungspflicht ist es, die Allgemeinheit bzw. die Umwelt vor Emissionen bestimmter Anlagen vorbeugend zu schützen sowie dem Betreiber den sicheren Betrieb seiner Anlage zu ermöglichen. Für Betreiber ist der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen ohne Genehmigung strafbewehrt. Auch die Nichtumsetzung von Genehmigungsauflagen kann im Schadenfall die Strafverfolgung auslösen. Dabei ist zu beachten, dass die Aufklärungsquote regelmäßig über 95% liegt. Wirtschaftlich gefährlich ist der nicht rechtskonforme Betrieb im Schadenfall, da dann die Versicherung die Deckung des Schadens verweigern kann.

Sowohl Anlagen, die „nur“ baurechtlich genehmigt sind, als auch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, haben umfangreiche umweltrechtliche Anforderungen auf Bundes- und Landesebene sowie europäische Vorgaben zu erfüllen.

Die Sachverständigen der Envi Experts prüfen die Einhaltung der Rechtsvorschriften Ihres Produktionsstandortes. Aus unseren detaillierten Gutachten und Auditberichten kann von Ihnen konkreter Handlungsbedarf abgeleitet werden. Bei Bedarf können für wichtige Fragen externe Berater und Fachanwälte zielgerichtet hinzugezogen werden.

Die Envi Experts unterstützen Sie auch, die umfangreichen, umwelt-und technikrechtlichen Regelungen zu überblicken und so zu strukturieren, dass Sie Ihre Genehmigungsauflagen sicher einhalten können und bei einer behördlichen Überprüfung sowie im Schadenfall mit einer verlässlichen Dokumentation geschützt sind. Gerne bieten wir Ihnen Betreuungsverträge an, die Sie als Betreiber bei rechtlichen Änderungen immer auf dem Laufenden halten und den rechtskonformen Betrieb Ihrer Anlage absichern.

Unsere langjährige Erfahrung beim Umgang mit genehmigungsrechtlichen Fragestellungen bieten wir unseren Kunden auch bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren an.

Ihr Fahrplan zum gesicherten Anlagenbetrieb:

Grundsätzlich sind bei einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren neben dem Immissionsschutz auch Themen wie Arbeitsschutz, Boden-, Gewässer, Naturschutz sowie auch abfallrechtliche und bauplanungsrechtliche Themen zu beachten. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind oftmals sehr komplex, da im Interesse der Antragstellenden und der Allgemeinheit alle in Betracht kommenden umweltschutztechnischen Belange geprüft werden müssen. Eine strukturierte und gut organisierte Antragseinreichung setzt positive Vorzeichen, um geplante Produktionsziele und Inbetriebnahmetermine einhalten zu können, andernfalls können unvollständige Antragsunterlagen zu enormen Verfahrensverzögerungen und somit auch zu wirtschaftlichen Schäden führen.

Ein typischer Ablauf eines Genehmigungsverfahrens orientiert sich an der 9. BImSchV (VO über das Genehmigungsverfahren) sowie dem Verwaltungsverfahrensgesetz. So ergeben sich für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren die folgenden Arbeitsschritte und typischen Zeitspannen (kursive Einträge sind rechtliche Vorgaben).

Vorraussetzung

Bebauungsplanverfahren abgeschlossen

Vorraussetzung

Start

Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde zum Gesamtvorhaben und den grundsätzlichen Fragen des Genehmigungsablaufs, der Inhalte und der beteiligten Personen sowie eventueller Widerstände

Start

Schritt 1

Scoping-Termin / Erörterung mit allen beteiligten Behörden

Schritt 1

Schritt 2

Antragstellung, Unterlagenauswertung

Dauer: 4-6 Wochen

Schritt 2

Schritt 3

Antrag erstellen (evtl. Verzögerung durch naturschutzfachliche Fachgutachten)

Dauer: Mind. 10 Wochen

Schritt 3

Schritt 4

Einreichen des Antrags; schriftliche Eingangsbestätigung der Behörde

Schritt 4

Schritt 5

Vollständigkeitsprüfung durch Behörde; Information über den weiteren Genehmigungsverlauf durch die Behörde

Dauer: 4-6 Wochen

Schritt 5

Schritt 6

Eventuelle Nachforderungen zu Unterlagen und deren Beschaffung durch den Antragsteller

Dauer: 4-8 Wochen

Schritt 6

Schritt 7

1) Inhaltliche Prüfung der Unterlagen

2) Beauftragung von Sachverständigengutachten; Bei Störanfallanlagen erforderlich, besonders zeitkritisch sind naturschutzfachliche Bewertungen

Dauer: Zusammen 2-4 Monate

Schritt 7

Schritt 8

Amtliche Bekanntmachung des Vorhabens (Amtsblatt, Internet, Lokalzeitungen etc.)

Dauer: 1 Woche

Schritt 8

Schritt 9

1) Auslegung

2) Beteiligung anderer Behörden

Dauer: jeweils 4 Wochen

Schritt 9

Schritt 10

Ende der Einspruchsfrist nach der Auslegung

Dauer: 2 Wochen

Schritt 10

Schritt 11

Prüfung der Eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen

(Besondere Einwendungen aufgrund privatrechtlicher Titel werden auf dem Rechtsweg bearbeitet)

Dauer: 2-4 Wochen

Schritt 11

Schritt 12

Erörterungstermin

(Bei Terminaufhebung schriftliche Einwandeinreichung/ – bearbeitung)

Dauer: max. 4 Wochen

Schritt 12

Schritt 13

Erstellung einer zusammenfassenden Darstellung durch Behörde

Dauer: 4 Wochen

Schritt 13

Schritt 14

Bewertung und Entscheidung durch die Behörde

Nachforderungen können vom Antragsteller bearbeitet werden

Dauer: 4 Wochen – max. 3 Monate 

Schritt 14

Finaler Schritt

Erteilung und Bekanntmachung der Genehmigung

Finaler Schritt

Vorraussetzung

Bebauungsverfahren abgeschlossen

Vorraussetzung

Start

Vorgespräch mit der Genhemigungsbehörde zum Gesamtvorhaben und den grundsätzlichen Fragen des Genehmigungsablaufs, der Inhalte und der beteiligten Personen sowie eventueller Widerstände

Start

Schritt 1

Scoping-Termin / Erörterung mit allen beteiligten Behörden

Schritt 1

Schritt 2

Dauer 4-6 Wochen

Antragstellung, Unterlagenauswertung

Schritt 2

Schritt 3

Dauer: Mind. 10 Wochen

Antrag erstellen ( evtl. Verzögerung durch naturschutzfachliche Fachgutachten

Schritt 3

Schritt 4

Einreichen des Antrags; schriftliche Eingangsbestätigung der Behörde

Schritt 4

Schritt 5

Dauer: 4-6 Wochen

Vollständigkeitsüberprüfung durch Behörde; Information über den weiteren Genehmigungsverlauf durch die Behörde

Schritt 5

Schritt 6

Dauer: 4-8 Wochen

Eventuelle Nachforderungen zu Unterlagen und deren Beschaffung durch den Antragsteller

Schritt 6

Schritt 7

Dauer: Zusammen 2-4 Monate

1.) Inhaltliche Prüfung der Unterlagen

2.) Beauftragung von Sachverständigengutachten; Bei Störanfallanlagen erforderlich, besonders zeitkritisch sind naturschutzfachliche Bewertungen

Schritt 7

Schritt 8

Dauer: 1 Woche

Amtliche Bekanntmachung des Vorhabens (Amtsblatt, Internet, Lokalzeitungen etc.)

Schritt 8

Schritt 9

Dauer: Jeweils 4 Wochen

1.) Auslegung

2.) Beteiligung anderer Behörden

Schritt 9

Schritt 10

Dauer: 2 Wochen

Ende der Einspruchsfrist nach der Auslegung

Schritt 10

Schritt 11

Dauer: 2-4 Wochen

Prüfung der Eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen

(Besondere Einwendungen aufgrund privatrechtlicher Titel werden auf dem Rechtsweg bearbeitet)

Schritt 11

Schritt 12

Dauer: Max. 4 Wochen

(Bei Terminaufhebung schriftliche Einwandeinreichung/ – bearbeitung)

Schritt 12

Schritt 13

Dauer: 4 Wochen

Erstellung einer zusammenfassenden Darstellung druch Behörde

Schritt 13

Schritt 14

Dauer: 4 Wochen – max. 3 Monate

Bewertung und Entscheidung durch die Behörde

Nachforderungen können vom Antragsteller bearbeitet werden

Schritt 14

Letzter Schritt

Erteilung und Bekanntmachung der Genehmigung 

Letzter Schritt

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den anderen beteiligten Projektpartnern können die Envi Experts Sie bei der sicheren Erreichung der Genehmigung unterstützen.

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