Orientierende Kampfmittelvorerkundung
Unsere Luftbewertung macht Vergangenheit sichtbar
Wieso ist eine Kampfmittelvorerkundung wichtig?
Auch 70 Jahre nach Kriegsende stellen Kampfmittel, wie Munition, schwere Geschosse und Bomben im Erdreich nicht nur eine ernsthafte Gefahr dar, sondern lösen bei Bauprojekten schwer kalkulierbare Baufortschritts-, Haftungs- und Kostenrisiken aus. Bei ca. 3,5 bis 4 Millionen abgeworfenen Sprengbomben und einer Blindgängerquote von ca. 10 bis 13 %, lässt sich nur schwer kalkulieren, wie viele Blindgänger und Kampfmittel sich noch im Boden befinden. Eines ist jedoch sicher: Alle sind noch lange nicht geborgen – obwohl pro Jahr ca. 5.500 Stück ausfindig und unschädlich gemacht werden.
Ein bundesweit anerkanntes Hilfsmittel für einen flächigen Überblick ist die Luftbildanalyse. Zigtausende Luftbilder, die während des Krieges zu militärischen Dokumentationszwecken angefertigt wurden, sind verfügbar. Teils gute bis sehr gute Auflösungen ermöglichen belastbare Interpretationen. Dies zeigt eine hohe Erfolgsquote: Knapp die Hälfte aller 247 Bomben, die in 2011 allein in NRW ermittelt wurden, konnten mit Hilfe einer Luftbildanalyse ausgemacht werden.
Wer trägt die Verantwortung
Grundsätzlich liegt die Erforschung und Beseitigung von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Dabei gehört es nicht zu den Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, die Kampfmittelbelastung bzw. –freiheit von Grundstücken zu beurteilen oder zu bescheinigen.
Beispiel Bayern: Nach der Bayerischen Bauordnung darf die Bebauung eines Grundstücks die öffentliche Sicherheit nicht gefährden (BayBO Art. 3 Abs. 1 Satz 1). Das Grundstück muss so beschaffen sein, dass es für eine beabsichtigte Bebauung geeignet ist (BayBO Art. 4 Abs. 1 Nr. 1). Insoweit ist die Freiheit von Kampfmitteln eine besondere Eigenschaft des Baugrundes. Das heißt konkret, der Grundstückseigentümer ist für die Gefahrenfreiheit seines Grundstückes verantwortlich und muss diese im Zweifel auch belegen können. In Gebieten, die zu Kriegszeiten Ziel von Luftangriffen waren, ist ein Verdacht grundsätzlich gegeben. Diesem muss nachgegangen werden. Wird der Verdacht ignoriert, haftet der Eigentümer vollumfänglich im Schadenfall.
Wer trägt die Kosten
Die Erkundungskosten (Luftbildauswertung, Sondierung vor Ort) trägt der Grundstückseigentümer. Die Beseitigungskosten für ehemals reichseigene Kampfmittel sowie die Beseitigung auf bundeseigenen Liegenschaften unabhängig von der Herkunft der Kampfmittel übernimmt der Bund; handelt es sich hingegen um Kampfmittel der Alliierten auf Nicht-Bundeseigentum, übernehmen die Länder die Kosten.
Unsere Orientierende Kampfmittelvorerkundung per Luftbildauswertung orientiert sich an der Arbeitshilfe Kampfmittelräumung der Oberfinanzdirektion Hannover.
Mit diesen Schritten kommen Sie entscheidend weiter:
Dabei werden historische Luftbilder recherchiert, beschafft und auf verdächtige Hinweise untersucht. Unser Vorgehen der Luftbildauswertung orientiert sich an Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BfR Kmr) mit aktuellem Stand vom September 2018. Diese Arbeitshilfen des BMI gelten für die Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften. Für alle anderen Bereiche ist sie nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Sie geben den Stand der Technik wieder.
Wir bieten hier ein entsprechend abgestuftes Vorgehen an:
- Stufe 1: Orientierende Kampfmittelvorerkundung; Archivrecherche und Luftbildauswertung
- Stufe 2: Orientierende Kampfmittelvorerkundung; Lieferung von Datenlayern
- Stufe 3: Einbindung eines DGM (Digitales Geländemodell) und dessen Verschneidung mit der Untersuchungsfläche als zusätzliche Informationsquelle. Damit können im Luftbild nicht sichtbare Bodeneinwirkungen regelmäßig doch noch sichtbar gemacht werden. Diese DGM-Einbindung ist aufgrund unserer besonderen datentechnischen Aufbereitung in einem Geographischen Informationssystem (GIS) problemlos möglich.
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