Industrie
Compliance und Genehmigungsverfahren
Wir helfen bei Genehmigungsverfahren und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Auflagen
Die Sachverständigen der Envi Experts prüfen Ihre Anlage auf Genehmigungskonformität. Wir helfen Ihnen, Ihre Auflagen im Blick zu behalten und behördliche Nachforderungen abzuwenden.
Sinn und Zweck der Genehmigungspflicht ist es, die Allgemeinheit bzw. die Umwelt vor Emissionen bestimmter Anlagen vorbeugend zu schützen sowie dem Betreiber den sicheren Betrieb seiner Anlage zu ermöglichen. Für Betreiber ist der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen ohne Genehmigung strafbewehrt. Auch die Nichtumsetzung von Genehmigungsauflagen kann im Schadenfall die Strafverfolgung auslösen. Dabei ist zu beachten, dass die Aufklärungsquote regelmäßig über 95% liegt. Wirtschaftlich gefährlich ist der nicht rechtskonforme Betrieb im Schadenfall, da dann die Versicherung die Deckung des Schadens verweigern kann.
Sowohl Anlagen, die „nur“ baurechtlich genehmigt sind, als auch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, haben umfangreiche umweltrechtliche Anforderungen auf Bundes- und Landesebene sowie europäische Vorgaben zu erfüllen.
Die Sachverständigen der Envi Experts prüfen die Einhaltung der Rechtsvorschriften Ihres Produktionsstandortes. Aus unseren detaillierten Gutachten und Auditberichten kann von Ihnen konkreter Handlungsbedarf abgeleitet werden. Bei Bedarf können für wichtige Fragen externe Berater und Fachanwälte zielgerichtet hinzugezogen werden.
Die Envi Experts unterstützen Sie auch, die umfangreichen, umwelt-und technikrechtlichen Regelungen zu überblicken und so zu strukturieren, dass Sie Ihre Genehmigungsauflagen sicher einhalten können und bei einer behördlichen Überprüfung sowie im Schadenfall mit einer verlässlichen Dokumentation geschützt sind. Gerne bieten wir Ihnen Betreuungsverträge an, die Sie als Betreiber bei rechtlichen Änderungen immer auf dem Laufenden halten und den rechtskonformen Betrieb Ihrer Anlage absichern.
Unsere langjährige Erfahrung beim Umgang mit genehmigungsrechtlichen Fragestellungen bieten wir unseren Kunden auch bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren an.
Ihr Fahrplan zum gesicherten Anlagenbetrieb:
Grundsätzlich sind bei einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren neben dem Immissionsschutz auch Themen wie Arbeitsschutz, Boden-, Gewässer, Naturschutz sowie auch abfallrechtliche und bauplanungsrechtliche Themen zu beachten. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind oftmals sehr komplex, da im Interesse der Antragstellenden und der Allgemeinheit alle in Betracht kommenden umweltschutztechnischen Belange geprüft werden müssen. Eine strukturierte und gut organisierte Antragseinreichung setzt positive Vorzeichen, um geplante Produktionsziele und Inbetriebnahmetermine einhalten zu können, andernfalls können unvollständige Antragsunterlagen zu enormen Verfahrensverzögerungen und somit auch zu wirtschaftlichen Schäden führen.
Ein typischer Ablauf eines Genehmigungsverfahrens orientiert sich an der 9. BImSchV (VO über das Genehmigungsverfahren) sowie dem Verwaltungsverfahrensgesetz. So ergeben sich für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren die folgenden Arbeitsschritte und typischen Zeitspannen (kursive Einträge sind rechtliche Vorgaben).
Vorraussetzung
Bebauungsplanverfahren abgeschlossen
Start
Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde zum Gesamtvorhaben und den grundsätzlichen Fragen des Genehmigungsablaufs, der Inhalte und der beteiligten Personen sowie eventueller Widerstände
Schritt 1
Scoping-Termin / Erörterung mit allen beteiligten Behörden
Schritt 2
Antragstellung, Unterlagenauswertung
Dauer: 4-6 Wochen
Schritt 3
Antrag erstellen (evtl. Verzögerung durch naturschutzfachliche Fachgutachten)
Dauer: Mind. 10 Wochen
Schritt 4
Einreichen des Antrags; schriftliche Eingangsbestätigung der Behörde
Schritt 5
Vollständigkeitsprüfung durch Behörde; Information über den weiteren Genehmigungsverlauf durch die Behörde
Dauer: 4-6 Wochen
Schritt 6
Eventuelle Nachforderungen zu Unterlagen und deren Beschaffung durch den Antragsteller
Dauer: 4-8 Wochen
Schritt 7
1) Inhaltliche Prüfung der Unterlagen
2) Beauftragung von Sachverständigengutachten; Bei Störanfallanlagen erforderlich, besonders zeitkritisch sind naturschutzfachliche Bewertungen
Dauer: Zusammen 2-4 Monate
Schritt 8
Amtliche Bekanntmachung des Vorhabens (Amtsblatt, Internet, Lokalzeitungen etc.)
Dauer: 1 Woche
Schritt 9
1) Auslegung
2) Beteiligung anderer Behörden
Dauer: jeweils 4 Wochen
Schritt 10
Ende der Einspruchsfrist nach der Auslegung
Dauer: 2 Wochen
Schritt 11
Prüfung der Eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen
(Besondere Einwendungen aufgrund privatrechtlicher Titel werden auf dem Rechtsweg bearbeitet)
Dauer: 2-4 Wochen
Schritt 12
Erörterungstermin
(Bei Terminaufhebung schriftliche Einwandeinreichung/ – bearbeitung)
Dauer: max. 4 Wochen
Schritt 13
Erstellung einer zusammenfassenden Darstellung durch Behörde
Dauer: 4 Wochen
Schritt 14
Bewertung und Entscheidung durch die Behörde
Nachforderungen können vom Antragsteller bearbeitet werden
Dauer: 4 Wochen – max. 3 Monate
Finaler Schritt
Erteilung und Bekanntmachung der Genehmigung
Vorraussetzung
Bebauungsverfahren abgeschlossen
Start
Vorgespräch mit der Genhemigungsbehörde zum Gesamtvorhaben und den grundsätzlichen Fragen des Genehmigungsablaufs, der Inhalte und der beteiligten Personen sowie eventueller Widerstände
Schritt 1
Scoping-Termin / Erörterung mit allen beteiligten Behörden
Schritt 2
Dauer 4-6 Wochen
Antragstellung, Unterlagenauswertung
Schritt 3
Dauer: Mind. 10 Wochen
Antrag erstellen ( evtl. Verzögerung durch naturschutzfachliche Fachgutachten
Schritt 4
Einreichen des Antrags; schriftliche Eingangsbestätigung der Behörde
Schritt 5
Dauer: 4-6 Wochen
Vollständigkeitsüberprüfung durch Behörde; Information über den weiteren Genehmigungsverlauf durch die Behörde
Schritt 6
Dauer: 4-8 Wochen
Eventuelle Nachforderungen zu Unterlagen und deren Beschaffung durch den Antragsteller
Schritt 7
Dauer: Zusammen 2-4 Monate
1.) Inhaltliche Prüfung der Unterlagen
2.) Beauftragung von Sachverständigengutachten; Bei Störanfallanlagen erforderlich, besonders zeitkritisch sind naturschutzfachliche Bewertungen
Schritt 8
Dauer: 1 Woche
Amtliche Bekanntmachung des Vorhabens (Amtsblatt, Internet, Lokalzeitungen etc.)
Schritt 9
Dauer: Jeweils 4 Wochen
1.) Auslegung
2.) Beteiligung anderer Behörden
Schritt 10
Dauer: 2 Wochen
Ende der Einspruchsfrist nach der Auslegung
Schritt 11
Dauer: 2-4 Wochen
Prüfung der Eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen
(Besondere Einwendungen aufgrund privatrechtlicher Titel werden auf dem Rechtsweg bearbeitet)
Schritt 12
Dauer: Max. 4 Wochen
(Bei Terminaufhebung schriftliche Einwandeinreichung/ – bearbeitung)
Schritt 13
Dauer: 4 Wochen
Erstellung einer zusammenfassenden Darstellung druch Behörde
Schritt 14
Dauer: 4 Wochen – max. 3 Monate
Bewertung und Entscheidung durch die Behörde
Nachforderungen können vom Antragsteller bearbeitet werden
Letzter Schritt
Erteilung und Bekanntmachung der Genehmigung
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den anderen beteiligten Projektpartnern können die Envi Experts Sie bei der sicheren Erreichung der Genehmigung unterstützen.
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