Orientierende Kampfmittelvorerkundung
Unsere Luftbildauswertung macht verborgene Risiken sichtbar
Vergangenheit erkennen. Sicherheit gewinnen.
Wieso ist eine Kampfmittelvorerkundung wichtig?
Ein bundesweit anerkanntes Hilfsmittel für einen flächigen Überblick ist die Luftbildanalyse. Zigtausende Luftbilder, die während des Krieges zu militärischen Dokumentationszwecken angefertigt wurden, sind verfügbar. Teils gute bis sehr gute Auflösungen ermöglichen belastbare Interpretationen. Dies zeigt eine hohe Erfolgsquote: Laut Pressemitteilung des Landes NRW wurden knapp 70 % der im Jahr 2022 dort gefundenen 1.443 Bomben mit Hilfe einer Luftbildanalyse ausgemacht.
Auch 70 Jahre nach Kriegsende stellen Kampfmittel, wie Munition, schwere Geschosse und Bomben im Erdreich nicht nur eine ernsthafte Gefahr dar, sondern lösen bei Bauprojekten schwer kalkulierbare Baufortschritts-, Haftungs- und Kostenrisiken aus. Bei ca. 3,5 bis 4 Millionen abgeworfenen Sprengbomben und einer Blindgängerquote von ca. 10 bis 13 %, lässt sich nur schwer kalkulieren, wie viele Blindgänger und Kampfmittel sich noch im Boden befinden. Eines ist jedoch sicher: Alle sind noch lange nicht geborgen – obwohl pro Jahr ca. 5.500 Stück ausfindig und unschädlich gemacht werden.
Wie viele Kampfmittel können Sie entdecken?
Mit hilfe unserer Verwendung von Geographischen Informationssystemen (GIS)

Wichtige Fragen fachkundig beantwortet:
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für die Erforschung und Beseitigung von Kampfmitteln liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst stellt keine Bescheinigungen über Kampfmittelfreiheit aus. In Bayern gilt: Ein Grundstück darf nur bebaut werden, wenn es sicher und geeignet ist (BayBO Art. 3 und 4). Damit ist die Kampfmittelfreiheit Teil der Eigentümerpflicht. Besteht in ehemals bombardierten Gebieten ein Verdacht und wird dieser ignoriert, haftet der Eigentümer im Schadenfall vollständig.
Wer trägt die Kosten?
Die Erkundungskosten (Luftbildauswertung, Sondierung vor Ort) trägt der Grundstückseigentümer. Die Beseitigungskosten für ehemals reichseigene Kampfmittel sowie die Beseitigung auf bundeseigenen Liegenschaften unabhängig von der Herkunft der Kampfmittel übernimmt der Bund; handelt es sich hingegen um Kampfmittel der Alliierten auf Nicht-Bundeseigentum, übernehmen die Länder die Kosten.
Mit diesen Schritten kommen Sie entscheidend weiter:
Dabei werden historische Luftbilder recherchiert, beschafft und auf verdächtige Hinweise untersucht. Unser Vorgehen der Luftbildauswertung orientiert sich an Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BfR Kmr) mit aktuellem Stand vom Juni 2024. Diese Arbeitshilfen des BMI gelten für die Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften. Für alle anderen Bereiche ist sie nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Sie geben den Stand der Technik wieder.
Wir bieten hier ein entsprechend abgestuftes Vorgehen an:
Stufe 1: Orientierende Kampfmittelvorerkundung; Archivrecherche und Luftbildauswertung
Stufe 2: Orientierende Kampfmittelvorerkundung; Lieferung von Datenlayern
Stufe 3: Einbindung eines DGM (Digitales Geländemodell) und dessen Verschneidung mit der Untersuchungsfläche als zusätzliche Informationsquelle. Damit können im Luftbild nicht sichtbare Bodeneinwirkungen regelmäßig doch noch sichtbar gemacht werden. Diese DGM-Einbindung ist aufgrund unserer besonderen datentechnischen Aufbereitung in einem Geographischen Informationssystem (GIS) problemlos möglich.
